Änderung 2023 Umsatz-/ Mehrwertsteuer:
Für den Bereich der Umsatzsteuer ist vorgesehen, dass auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen ab 1. Januar 2023 u. a. dann keine Umsatzsteuer mehr anfällt, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden (Nullsteuersatz). Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher. 

Der Nullsteuersatz gilt nur für Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Januar 2023 geliefert/installiert werden. Eine rückwirkende Anwendung auf Bestandsanlagen ist nicht möglich. 

Es gibt auch Förderungen für Mini- Solaranlagen/ Balkonkraftwerke.

Die Fördermittel liegen zwischen 50 € und 500 € und sind in den Städten, Gemeinden und Bundesländern unterschiedlich.

Erfragen sie bitte die für Sie mögliche Förderung.

Beispiel Mecklenburg-Vorpommern:

Förderung von Mini-Solaranlagen finden Sie auf der Webseite des Landesförderinstitus Mecklenburg-Vorpommern.