Häufig gestellte Fragen FAQ

Die Geräte sind grundsätzlich sehr sicher. Inzwischen sind bereits über 190.000 solcher Systeme in Deutschland in Betrieb (Stand: Ende 2021). Bisher ist kein einziger Fall von Sachschäden oder verletzten Personen bekannt geworden. Das liegt daran, dass die verwendete Technik ausgereift ist und die gleichen Komponenten in professionell installierten Photovoltaikanlagen eingesetzt werden. Es dürfen nur normgemäß hergestellte und geprüfte Bauteile verwendet werden.

Sicher sind Stecker-Solargeräte dann, wenn die verwendeten Modulwechselrichter die Anforderungen erfüllen, die auch an Wechselrichter für normale Photovoltaikanlagen gestellt werden. Die Installationsnorm sieht zudem vor, dass eine Elektrofachkraft die Eignung des Stromkreises für die Einspeisung von Solarstrom prüft.

Vor allem sollten Sie an eine Steckdose bzw. an einen Stromkreis immer nur ein einziges Stecker-Solargerät (einen Wechselrichter) anschließen. Gefährlich wäre die Kopplung mehrerer Geräte über eine Mehrfachsteckdose.

Sie können sich bei den Sicherheitsstandards, den die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) veröffentlicht hat, orientieren.

Auch wenn Stecker-Solargeräte für den Eigenverbrauch gedacht sind und nicht für die Netzeinspeisung, kann Strom ins Netz fließen. Technisch ist das kein Problem, und es ist auch erlaubt, wenn Sie Wechselrichter verwenden, die der Norm entsprechen.

Durch das Stecker-Solargerät könnte es vorkommen, dass herkömmliche Stromzähler mit mechanischen Drehscheiben („Ferraris-Zähler“) rückwärtslaufen, denn diese Zähler sind nicht mit einer Rücklaufsperre ausgestattet. Deshalb tauscht der Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber in diesem Fall den herkömmlichen Zähler in einen modernen elektronischen Zähler um, der auch moderne Messeinrichtung (mME) genannt wird.
Diese Zähler gibt es in zwei Ausführungen: Einrichtungszähler messen weiterhin nur den Strombezug und zählen nicht rückwärts, wenn Strom ins Netz fließt. Die (geringe) Überschusseinspeisung wird bei dieser Zählervariante nicht gemessen.

Die zweite Möglichkeit ist ein Zweirichtungszähler. Technisch handelt es sich um die gleichen Zähler, allerdings sind sie so programmiert, dass sie beide Zählrichtungen – den Strombezug aus dem Netz und die Rückspeisung ins Netz – getrennt erfassen und anzeigen. Solche Zähler werden auch bei Photovoltaikanlagen mit Überschusseinspeisung eingesetzt.

Im Lauf der nächsten Jahre sieht der Gesetzgeber vor, dass alle Stromzähler in Deutschland im Rahmen des so genannten Smart-Meter-Rollouts durch solche modernen Messeinrichtungen ersetzt werden.

Baut Ihr Netzbetreiber den alten Zähler aus und stattdessen eine moderne Messeinrichtung ein, darf er dafür keine Kosten in Rechnung stellen. Denn das Messstellenbetriebsgesetz schreibt vor, dass die Kosten für den Ein- und Ausbau von Zählern im jährlichen Messpreis bereits enthalten sein müssen. Viele Netzbetreiber erklären sich schon bei der Anmeldung eines Stecker-Solargeräts bereit, auf eine Rechnung für den Zähler zu verzichten.
Wird eine moderne Messeinrichtung eingebaut, können die jährlichen Messkosten bis auf den dafür gesetzlichen Höchstwert von 20 Euro pro Jahr steigen.
Achten Sie darauf, dass Ihr gewählter Stromlieferant oder der Grundversorger die Messkosten im Rahmen des Grundpreises für den Strombezug nicht doppelt abrechnet.

Auch wird immer wieder das Risiko eines Stromschlags am Schuko Stecker der steckerfertigen Balkongeneratoren angeführt. Wechselrichter mit NA-Schutz schließen das aber aus, da schon nach 0,2 Sekunden keine gefährliche Spannung am Stecker anliegt.

DIN VDE 0100-551

Bislang scheiterte die flächendeckende Einführung von Balkon-PV-Anlagen an den Sicherheitsstandards. So konnten sich die Hersteller bisher nicht darauf einigen, unter welchen Anforderungen Mini-Balkon-Anlagen sicher betrieben werden können. Vor allem Fragen zu den Themen Überlast, Schutz gegen elektrischen Schlag bei Einspeisung über Verbraucherstromkreise und Blitzschutz sind noch nicht einheitlich geklärt.

Haben Sie schon eine größere PV-Anlage auf dem Dach, deren Strom teilweise im Haushalt verbraucht wird, ist das Stecker-Solargerät nur eine einfache Erweiterung der vorhandenen und bereits angemeldeten Anlage. Auch der notwendige Zähler ist dann schon vorhanden. Sie müssen diese Erweiterung sowohl dem Netzbetreiber als auch beim Marktstammdatenregister melden.

In ihrem Haushalt sind üblicherweise Stromanschlüsse auf drei Phasen verteilt. Das sind vom Prinzip 3 eigene Stromkreise an die ihre Verbraucher wie z.B der Kühlschrank, die Waschmaschine, der Fernseher oder der Staubsauger, aber eben auch Ihre Erzeugungsanlagen wie eine Mini-PV-Anlage angeschlossen werden können. Mit ihrer Mini-PV-Anlage speisen Sie nun auf einer Phase ein. Durch die saldierenden Zählern werden nun die Verbräuche und Erträge aller drei Phasen noch vor der Anzeige auf dem Stromzähler miteinander verrechnet. Man sieht also nicht, wie viel auf den jeweiligen Phasen verbraucht oder erzeugt wurde, man sieht nur das Ergebnis der Verrechnung. Ob ein Zähler saldierend oder nicht saldierend ist, sehen Sie in der Produktbeschreibung des Zählers oder kontaktieren Sie den Hersteller des Zählers.